HÄNDE WEG VOM ERZIEHUNGSGELD!

Wir sind gegen die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes und stimmen stattdessen seiner Erweiterung auf zwei Jahre zu. Bitte unterstützen auch Sie diese Forderung! Sammeln sie Unterschriften und senden Sie diese an unser Aktionsbüro „Wir sind Familie“, Katrin Konrad, Blankenburger Str. 6 in 07426 Königsee.


Informationen

Was bedeutet das Thüringer Erziehungsgeld?
Mit dem Erziehungsgeld wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie ihr unter 3-Jähriges Kind zu Hause oder es in eine Kindereinrichtung betreuen lassen wollen. Das Geld zahlt der Freistaat für die Eltern. Damit soll eine umfassende Erziehung und Betreuung der Kinder unterstützt werden.

Wer bekommt das Erziehungsgeld?
Dieses Geld erhalten in Thüringen momentan alle Eltern für ein Kind im dritten Lebensjahr. Es ist nicht abhängig vom Einkommen der Familie. Es wird nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das erste Kind gibt es 150 Euro, für das zweite 200, für das dritte 250, für das vierte und alle folgenden jeweils 300 Euro pro Monat. Ab dem 1.1. 2010 soll das Erziehungsgeld bereits ab dem ersten Geburtstag gezahlt werden.

Wo muss man das Geld beantragen?
Beim zuständigen Jugendamt. Das überweist dann das Geld direkt an die Familien.

Welche Bedingungen muss man erfüllen, um Erziehungsgeld zu erhalten?
Die einzige Bedingung ist, dass das oder die Kinder in der entsprechenden Altergruppe sind.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Die Geburtsurkunde und der Personalausweis sowie die Daten für die Kontoverbindung.

Wird das Geld besteuert?
Nein, das Geld kommt den Eltern in voller Höhe zugute. Hier ist brutto gleich netto.

Wofür muss das Geld eingesetzt werden?

Die Eltern können wählen, ob sie das Geld als „Aufwandsentschädigung“ für ihre Erziehungsarbeit ansehen oder es als Anteil zur Finanzierung des Kita-Platzes oder der Tagesmutter nutzen.

Wieviel Geld muss davon an eine Kindertagesstätte gezahlt werden?
Besucht ein Kind einen ganzen Tag eine Kindereinrichtung, müssen davon maximal 150 Euro an die Tagesstätte abtreten werden. Besucht das Kind halbtags die Einrichtung, beträgt die Maximalgebühr 75 Euro. Die Kita-Gebühren sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, dabei wird die Zahl der Kinder in einer Familie und oft auch die finanzielle Situation der Familie berücksichtigt. Es wird immer von einem „Schlüssel“ gesprochen. Was ist darunter zu verstehen und wie sieht ein „idealer Schlüssel“ aus? Unter einem „Schlüssel“ wird im Zusammenhang mit der Erziehung in Kindertagesstätten das Verhältnis von Anzahl der Erzieher zur Anzahl der Kinder verstanden. Das beträgt in Thüringen gegenwärtig im Schnitt aller Einrichtungen 1:9,5. Das ist im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern das Beste. Im Gesetz ist bei unter 2-Jährigen ein Verhältnis von 1:7 vorgeschrieben. Angestrebt wird ein Verhältnis von 1:5.

Warum gibt es in Thüringen einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ab dem 2. Lebensjahr und was heißt Rechtsanspruch?
Rechtsanspruch bedeutet, dass Mütter und Väter unabhängig von irgendwelchen Voraussetzungen wie Höhe des Einkommens, Familienstand o.ä. den gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Tageseinrichtung haben. Der Anspruch besteht momentan ab dem 2. Lebensjahr.  Er soll künftig, spätestens 2013, schon ab dem 1. Lebensjahr gelten, um Müttern und Vätern die Möglichkeit zu geben, Beruf und Familie noch besser in Einklang zu bringen, schon nach einem Jahr wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Infrastrukturpauschale?
Die Infrastrukturpauschale wird vom Freistaat an die jeweiligen Kommunen bezahlt, die die Kindertagesstätten betreiben. Sie beträgt 1000 Euro für jedes in der Kommune neugeborene Kind. Das Geld soll insbesondere zur Sanierung oder zum Neubau von Kindereinrichtungen verwendet werden.

Was ist unter der Landespauschale zu verstehen?
Mit dieser Pauschale unterstützt der Freistaat die Kommunen, eine qualitativ gute Betreuung der Kinder zu garantieren. So erhalten die Kommunen für jedes tatsächlich in der Gemeinde lebende Kinder zwischen 3 und 6,5 Jahren pro Monat 100 Euro überwiesen. Ab August dieses Jahres wird diese Pauschale auch auf Ein- bis Zweijährigern ausgeweitet. Dann erhalten die Kommunen für jedes Kind in dieser Altergruppe 20 Euro zusätzlich. Dieser Betrag erhöht sich bis spätestens 2013 auf 50 Euro.

Wussten Sie schon…

…dass in Thüringen 85,4 Prozent der Kinder eine Ganztagsbetreuung erhalten und der Freistaat damit bundesweit souverän auf Platz eins vor Berlin (57,6 %) und Sachsen (42,8 %) liegt.
Schlusslichter in dieser Statistik sind Schleswig-Holstein (14,8 %), Niedersachsen (12,5 %) und Baden-Württemberg (10,2 %).

…dass Thüringen das erste Land in der Bundesrepublik ist, das bereits 2006 einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder ab zwei Jahren eingeführt hat, frei von jeglichen Bedingungen.

GEBURTENRATE 2007-2008

…dass in Thüringen als einzigem Land in der Bundesrepublik ein vom Einkommen unabhängiges Erziehungsgeld für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt wird. Für das erste Kind gibt es 150 Euro, für das zweite 200 Euro, für das dritte 250 Euro, für folgende Kinder jeweils 300 Euro im Monat.

ERZIEHERINNEN 2002-2008

…dass in Thüringen entgegen dem Bundestrend 2008 insgesamt 17.200 Kinder geboren wurden und damit die Prognose (hellblaue Zahl) von 16.300 Geburten deutlich übertroffen wurde.

…dass in Thüringen die Zahl der Erzieherinnen von 2002 auf 2008 von 9.396 um 590 auf 9.986 gestiegen ist und für die Kleinkindbetreuung in den nächsten Jahren 1.000 zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden sollen.

…dass es ab 1. Januar 2010 dieses Erziehungsgeld bereits ab dem ersten Geburtstag für zwei Jahre geben wird.